Mittwoch, 2. März 2011

Abmahnung von Dr.Juchheim s Rechtsabteilung gegen Partner

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie am 26.01.2011 angekündigt, haben sich die allgemeinen Vertragshändlerbedingungen von Dr. Juchheim Cosmetics geändert. Diese Änderungen treten heute, den 01.03.2011 in Kraft.

In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, daß Sie im Zuge Ihrer Zusammenarbeit mit der Firma MylifeCompany gegen §4 (5) der Allgemeinen Vertragshändlerbedingungen von Dr. Juchheim Cosmetics verstoßen;

§ 4 Pflichten des Vertragshändlers

(5) Andere Waren und Leistungen darf der Vertragshändler neben seiner Tätigkeit für die JUCHHEIM COSMETICS auch im Bereich des Network Marketing vertreiben. Der Vertrieb von Wettbewerbsprodukten (Kosmetikartikel oder ähnliches) anderer Network Marketing - Unternehmen / Strukturvertriebe ist nicht gestattet. Sonderregelungen sind nur in Absprache mit der Geschäftsleitung der Dr. Juchheim Cosmetics möglich. Dem Vertragshändler ist ebenfalls nur nach schriftlicher Einwilligung erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Firmen an andere JUCHHEIM COSMETICS Vertragshändler zu vertreiben. Außerdem ist es dem Vertragshändler untersagt, andere JUCHHEIM COSMETICS Vertragshändler für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.



Desweiteren verweise ich auf § 5 (1) und (2) der Allgemeinen Vertragshändlerbedingungen von Dr. Juchheim Cosmetics:


§ 5 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 4 geregelten Pflichten des Vertragshändlers erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die JUCHHEIM COSMETICS unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Vertragshändler verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

(2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (1) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von JUCHHEIM COSMETICS gestellt wird und im Streitfall durch das zuständige Landgericht zu überprüfen ist, fällig.



Somit fordere ich Sie hiermit vorab per Email schriftlich auf, bis zum 11.03.2011 sämtliche Verstöße gegen die Allgemeinen Vertragshändlerbedingungen Ihrerseits zu beheben.

Sollte dies nach Ablauf der oben genannten Frist nicht nachzuvollziehen sein, behält sich Dr. Juchheim Cosmetics die Möglichkeit der fristlosen Kündigung vor.

Bezugnehmend auf oben genannten §5 (1) fallen für diese Abmahnung Kosten in Höhe von 250.- Euro an, sofort zahlbar an unten stehende Bankverbindung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Juchheim Cosmetics
Rechtsabteilung
Marcus Maier
Tölzer Str. 32

82031 Grünwald